ATP-Wiederholungsprüfungen für Kühlkoffer/Kühlauflieger

Das ATP-Übereinkommen sieht in seinem Gültigkeitsbereich Prüfungen für alle Beförderungsmittel vor, die für den Transport leicht verderblicher Lebensmittel im grenzüberschreitenden, internationalen Verkehr bestimmt sind. Dies betrifft somit Kühlkoffer/Kühlauflieger und sonstige Kühlfahrzeuge die in Deutschland zugelassen sind und welche im Ausland unterwegs sind. Fahrzeuge welche außerhalb Deutschlands zugelassen sind und gekühlte Waren nach Deutschland liefern, sind immer betroffen von ATP-Wiederholungsprüfungen:

Wiederholungsprüfungen sind für bereits im Betrieb befindliche Beförderungsmittel. Diese müssen spätestens 6 Jahre nach der ersten Inbetriebnahme erneut geprüft werden, danach spätestens alle 3 Jahre.

 

 

Ziel der Wiederholungsprüfung ist es, festzustellen, ob die Kühleinrichtung in der Lage ist, den Innenraum des Beförderungsmittels (leer) innerhalb von sechs Stunden auf die der ATP-Klasse entsprechenden Temperatur herunterzukühlen. Wird die Prüfung bestanden, wird eine ATP-Bescheinigung für das Beförderungsmittel mit einer Gültigkeit von drei Jahren ausgestellt. Diese ist mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen.

Wir führen ATP-Wiederholungsprüfungen an Kühlkoffern/Kühlaufliegern sowohl bei uns in Langenhagen in der Werkstatt durch als auch bei Ihnen vor Ort im größeren Umkreis von Hannover. Sprechen Sie und dazu bitte an.

Jetzt ATP-Prüftermin vereinbaren.

Wenn Sie in oder um Hannover herum einen ATP-Prüftermin für Ihre Beförderungsmittel vereinbaren wollen, rufen Sie und gleich an: Tel 0511 519335-0

Transportkühlung Hannover GmbH
Galileistraße 3, 30853 Langenhagen