{"id":149,"date":"2015-07-24T12:26:21","date_gmt":"2015-07-24T10:26:21","guid":{"rendered":"http:\/\/www.truckxgroup.detestwww\/transportkuehlung-hannover\/?page_id=149"},"modified":"2023-10-19T13:28:22","modified_gmt":"2023-10-19T11:28:22","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.truckxxgroup.de\/transportkuehlung-hannover\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h3><strong>Bedingungen f\u00fcr die Ausf\u00fchrung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anh\u00e4ngern, Aggregaten und deren Teilen und f\u00fcr Kostenvoranschl\u00e4ge<\/strong><\/h3>\n<p><strong>Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)<br \/>\nStand: 11\/2015<\/strong><\/p>\n<p><strong> PDF-Version zum Download <a href=\"http:\/\/www.truckxgroup.de\/docs\/kfzreparaturbedingungen.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"> hier<\/a>.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong>Auftragserteilung<\/strong>\n<ol>\n<li>Im Auftragsschein oder in einem Best\u00e4tigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber erh\u00e4lt eine Durchschrift des Auftragsscheins.<\/li>\n<li>Der Auftrag erm\u00e4chtigt den Auftragnehmer, Unterauftr\u00e4ge zu erteilen und Probefahrten sowie \u00dcberf\u00fchrungsfahrten durchzuf\u00fchren.<\/li>\n<li>\u00dcbertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bed\u00fcrfen der schriftlichen Zustimmung<\/li>\n<li>des Auftragnehmers.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag<\/strong>\n<ol>\n<li>Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchf\u00fchrung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Auftragsschein k\u00f6nnen auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.<\/li>\n<li>W\u00fcnscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuf\u00fchren und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen k\u00f6nnen dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten f\u00fcr den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers \u00fcberschritten werden.<\/li>\n<li>Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>Fertigstellung<\/strong>\n<ol>\n<li>Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. \u00c4ndert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegen\u00fcber dem urspr\u00fcnglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verz\u00f6gerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverz\u00fcglich unter Angabe der Gr\u00fcnde einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen. H\u00e4lt der Auftragnehmer bei Auftr\u00e4gen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin l\u00e4nger als 24 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein m\u00f6glichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierf\u00fcr g\u00fcltigen Bedingungen des Auftragnehmers kostenlos zur Verf\u00fcgung zu stellen oder 80% der Kosten f\u00fcr eine tats\u00e4chliche Inanspruchnahme eines m\u00f6glichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Auftragsgegenstandes unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben; weitergehender Verzugsschadensersatz ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auch f\u00fcr die w\u00e4hrend des Verzugs durch Zufall eintretende Unm\u00f6glichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten w\u00e4re. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der Auftragnehmer statt der Zurverf\u00fcgungstellung eines Ersatzfahrzeugs oder der \u00dcbernahme von Mietwagenkosten den durch die verz\u00f6gerte Fertigstellung entstandenen Verdienstausfall ersetzen.<\/li>\n<li>Die Haftungsausschl\u00fcsse in Ziffer 2 gelten nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<\/li>\n<li>Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge h\u00f6herer Gewalt oder Betriebsst\u00f6rungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verz\u00f6gerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten f\u00fcr die tats\u00e4chliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber \u00fcber die Verz\u00f6gerungen zu unterrichten, soweit dies m\u00f6glich und zumutbar ist.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li><strong>Abnahme<\/strong>\n<ol>\n<li>Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgef\u00fchrt werden, verk\u00fcrzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.<\/li>\n<li>Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die orts\u00fcbliche Aufbewahrungsgeb\u00fchr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Berechnung des Auftrages<\/strong>\n<ol>\n<li>In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren f\u00fcr jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie f\u00fcr verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen. W\u00fcnscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgef\u00fchrt, so gen\u00fcgt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zus\u00e4tzliche Arbeiten besonders aufzuf\u00fchren sind.<\/li>\n<li>Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unm\u00f6glich macht.<\/li>\n<li>Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.<\/li>\n<li>Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, sp\u00e4testens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Zahlung<\/strong>\n<ol>\n<li>Der Rechnungsbetrag und Preise f\u00fcr Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung zur Zahlung in bar f\u00e4llig, sp\u00e4testens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung.<\/li>\n<li>Gegen Anspr\u00fcche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt; ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Anspr\u00fcchen aus dem Auftrag beruht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>Erweitertes Pfandrecht<\/strong>\n<ol>\n<li>Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenst\u00e4nden zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus fr\u00fcher durchgef\u00fchrten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. F\u00fcr sonstige Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber geh\u00f6rt.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Haftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel<\/strong>\n<ol>\n<li>Anspr\u00fcche des Auftraggebers wegen Sachm\u00e4ngeln verj\u00e4hren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbeh\u00e4lt.<\/li>\n<li>Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, verj\u00e4hren Anspr\u00fcche des Auftraggebers wegen Sachm\u00e4ngeln in einem Jahr ab Ablieferung. F\u00fcr andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.<\/li>\n<li>Die Verj\u00e4hrungsverk\u00fcrzungen in Ziffer 1, Satz 1 und Ziffer 2, Satz 1 gelten nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<\/li>\n<li>Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrl\u00e4ssig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschr\u00e4nkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Auftrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.<br \/>\nAusgeschlossen ist die pers\u00f6nliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erf\u00fcllungsgehilfen und Betriebsangeh\u00f6rigen des Auftragnehmers f\u00fcr von ihnen durch leichte Fahrl\u00e4ssigkeit verursachte Sch\u00e4den.<br \/>\nF\u00fcr die vorgenannte Haftungsbeschr\u00e4nkung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 3 dieses Abschnitts entsprechend.<\/li>\n<li>Unabh\u00e4ngig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der \u00dcbernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Soll eine M\u00e4ngelbeseitigung durchgef\u00fchrt werden, gilt folgendes:\n<ol>\n<li>Anspr\u00fcche wegen Sachm\u00e4ngeln hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen; bei m\u00fcndlichen Anzeigen h\u00e4ndigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Best\u00e4tigung \u00fcber den Eingang der Anzeige aus.<\/li>\n<li>Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunf\u00e4hig, kann sich der Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchf\u00fchrung einer M\u00e4ngelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile w\u00e4hrend einer angemessenen Frist zur Verf\u00fcgung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet.<\/li>\n<li>Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber f\u00fcr die zur M\u00e4ngelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist des Auftraggegenstandes Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche aufgrund des Auftrags geltend machen.<br \/>\nErsetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Haftung f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den<\/strong>\n<ol>\n<li>Die Haftung f\u00fcr den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdr\u00fccklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Sonstige Anspr\u00fcche des Auftraggebers, die nicht in Abschnitt VIII. \u201eHaftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel\u201c geregelt sind, verj\u00e4hren in der regelm\u00e4\u00dfigen Verj\u00e4hrungsfrist.<\/li>\n<li>F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche gegen den Auftragnehmer gelten die Regelungen in Abschnitt VIII. \u201eHaftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel\u201c, Ziffer 4 und 5 entsprechend.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong> Eigentumsvorbehalt<\/strong>\n<ol>\n<li>Soweit eingebaute Zubeh\u00f6r-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, beh\u00e4lt sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollst\u00e4ndigen unanfechtbaren Bezahlung vor.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Gerichtsstand<\/strong>\n<ol>\n<li>F\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Kaufleuten einschlie\u00dflich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>[\/vc_column_text][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text]<\/p>\n<hr \/>\n<h3><strong><br \/>\nOnline-Plattform zur au\u00dfergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten<\/strong><\/h3>\n<p>Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weisen wir darauf hin, dass die Europ\u00e4ische Union eine Online-Plattform zur au\u00dfergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten (\u201eOSPlattform\u201c) eingerichtet hat: <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr\/\">http:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr\/<\/a><br \/>\nWir nehmen jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.[\/vc_column_text][\/vc_column_inner][\/vc_row_inner][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text] Bedingungen f\u00fcr die Ausf\u00fchrung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anh\u00e4ngern, Aggregaten und deren Teilen und f\u00fcr Kostenvoranschl\u00e4ge Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) Stand: 11\/2015 PDF-Version zum Download hier. \u00a0 Auftragserteilung Im Auftragsschein oder in einem Best\u00e4tigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben. 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