{"id":149,"date":"2015-07-24T12:26:21","date_gmt":"2015-07-24T10:26:21","guid":{"rendered":"http:\/\/www.truckxgroup.detestwww\/gabelstapler-service-hameln\/?page_id=149"},"modified":"2023-10-19T10:57:58","modified_gmt":"2023-10-19T08:57:58","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.truckxxgroup.de\/gabelstapler-service-hameln\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>1) <a href=\"#normal\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/a><\/strong><\/p>\n<p><strong>2) <a href=\"#vermietung\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Vermietung von Flurf\u00f6rderzeugen<\/a><\/strong>[\/vc_column_text][vc_separator][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h3><strong>Bedingungen f\u00fcr die Ausf\u00fchrung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anh\u00e4ngern, Aggregaten und deren Teilen und f\u00fcr Kostenvoranschl\u00e4ge<\/strong><\/h3>\n<p><strong>Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)<br \/>\nStand: 11\/2015<\/strong><\/p>\n<p><strong> PDF-Version zum Download <a href=\"http:\/\/www.truckxgroup.de\/docs\/kfzreparaturbedingungen.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"> hier<\/a>.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong>Auftragserteilung<\/strong>\n<ol>\n<li>Im Auftragsschein oder in einem Best\u00e4tigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber erh\u00e4lt eine Durchschrift des Auftragsscheins.<\/li>\n<li>Der Auftrag erm\u00e4chtigt den Auftragnehmer, Unterauftr\u00e4ge zu erteilen und Probefahrten sowie \u00dcberf\u00fchrungsfahrten durchzuf\u00fchren.<\/li>\n<li>\u00dcbertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bed\u00fcrfen der schriftlichen Zustimmung<\/li>\n<li>des Auftragnehmers.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag<\/strong>\n<ol>\n<li>Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchf\u00fchrung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Auftragsschein k\u00f6nnen auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.<\/li>\n<li>W\u00fcnscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuf\u00fchren und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen k\u00f6nnen dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten f\u00fcr den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers \u00fcberschritten werden.<\/li>\n<li>Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>Fertigstellung<\/strong>\n<ol>\n<li>Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. \u00c4ndert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegen\u00fcber dem urspr\u00fcnglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verz\u00f6gerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverz\u00fcglich unter Angabe der Gr\u00fcnde einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen. H\u00e4lt der Auftragnehmer bei Auftr\u00e4gen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin l\u00e4nger als 24 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein m\u00f6glichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierf\u00fcr g\u00fcltigen Bedingungen des Auftragnehmers kostenlos zur Verf\u00fcgung zu stellen oder 80% der Kosten f\u00fcr eine tats\u00e4chliche Inanspruchnahme eines m\u00f6glichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Auftragsgegenstandes unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben; weitergehender Verzugsschadensersatz ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auch f\u00fcr die w\u00e4hrend des Verzugs durch Zufall eintretende Unm\u00f6glichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten w\u00e4re. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der Auftragnehmer statt der Zurverf\u00fcgungstellung eines Ersatzfahrzeugs oder der \u00dcbernahme von Mietwagenkosten den durch die verz\u00f6gerte Fertigstellung entstandenen Verdienstausfall ersetzen.<\/li>\n<li>Die Haftungsausschl\u00fcsse in Ziffer 2 gelten nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<\/li>\n<li>Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge h\u00f6herer Gewalt oder Betriebsst\u00f6rungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verz\u00f6gerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten f\u00fcr die tats\u00e4chliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber \u00fcber die Verz\u00f6gerungen zu unterrichten, soweit dies m\u00f6glich und zumutbar ist.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li><strong>Abnahme<\/strong>\n<ol>\n<li>Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgef\u00fchrt werden, verk\u00fcrzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.<\/li>\n<li>Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die orts\u00fcbliche Aufbewahrungsgeb\u00fchr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Berechnung des Auftrages<\/strong>\n<ol>\n<li>In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren f\u00fcr jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie f\u00fcr verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen. W\u00fcnscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgef\u00fchrt, so gen\u00fcgt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zus\u00e4tzliche Arbeiten besonders aufzuf\u00fchren sind.<\/li>\n<li>Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unm\u00f6glich macht.<\/li>\n<li>Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.<\/li>\n<li>Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, sp\u00e4testens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Zahlung<\/strong>\n<ol>\n<li>Der Rechnungsbetrag und Preise f\u00fcr Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung zur Zahlung in bar f\u00e4llig, sp\u00e4testens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung.<\/li>\n<li>Gegen Anspr\u00fcche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt; ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Anspr\u00fcchen aus dem Auftrag beruht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>Erweitertes Pfandrecht<\/strong>\n<ol>\n<li>Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenst\u00e4nden zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus fr\u00fcher durchgef\u00fchrten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. F\u00fcr sonstige Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber geh\u00f6rt.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Haftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel<\/strong>\n<ol>\n<li>Anspr\u00fcche des Auftraggebers wegen Sachm\u00e4ngeln verj\u00e4hren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbeh\u00e4lt.<\/li>\n<li>Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, verj\u00e4hren Anspr\u00fcche des Auftraggebers wegen Sachm\u00e4ngeln in einem Jahr ab Ablieferung. F\u00fcr andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.<\/li>\n<li>Die Verj\u00e4hrungsverk\u00fcrzungen in Ziffer 1, Satz 1 und Ziffer 2, Satz 1 gelten nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<\/li>\n<li>Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrl\u00e4ssig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschr\u00e4nkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Auftrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.<br \/>\nAusgeschlossen ist die pers\u00f6nliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erf\u00fcllungsgehilfen und Betriebsangeh\u00f6rigen des Auftragnehmers f\u00fcr von ihnen durch leichte Fahrl\u00e4ssigkeit verursachte Sch\u00e4den.<br \/>\nF\u00fcr die vorgenannte Haftungsbeschr\u00e4nkung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 3 dieses Abschnitts entsprechend.<\/li>\n<li>Unabh\u00e4ngig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der \u00dcbernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Soll eine M\u00e4ngelbeseitigung durchgef\u00fchrt werden, gilt folgendes:\n<ol>\n<li>Anspr\u00fcche wegen Sachm\u00e4ngeln hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen; bei m\u00fcndlichen Anzeigen h\u00e4ndigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Best\u00e4tigung \u00fcber den Eingang der Anzeige aus.<\/li>\n<li>Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunf\u00e4hig, kann sich der Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchf\u00fchrung einer M\u00e4ngelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile w\u00e4hrend einer angemessenen Frist zur Verf\u00fcgung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet.<\/li>\n<li>Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber f\u00fcr die zur M\u00e4ngelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist des Auftraggegenstandes Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche aufgrund des Auftrags geltend machen.<br \/>\nErsetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Haftung f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den<\/strong>\n<ol>\n<li>Die Haftung f\u00fcr den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdr\u00fccklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Sonstige Anspr\u00fcche des Auftraggebers, die nicht in Abschnitt VIII. \u201eHaftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel\u201c geregelt sind, verj\u00e4hren in der regelm\u00e4\u00dfigen Verj\u00e4hrungsfrist.<\/li>\n<li>F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche gegen den Auftragnehmer gelten die Regelungen in Abschnitt VIII. \u201eHaftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel\u201c, Ziffer 4 und 5 entsprechend.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong> Eigentumsvorbehalt<\/strong>\n<ol>\n<li>Soweit eingebaute Zubeh\u00f6r-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, beh\u00e4lt sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollst\u00e4ndigen unanfechtbaren Bezahlung vor.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Gerichtsstand<\/strong>\n<ol>\n<li>F\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Kaufleuten einschlie\u00dflich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_separator][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h3><a name=\"vermietung\"><\/a>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Vermietung von Flurf\u00f6rderzeugen<\/h3>\n<p><strong>\u00a7 1 Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragspartner<\/strong><\/p>\n<p>1. Der\u00a0 Vermieter\u00a0 verpflichtet\u00a0 sich,\u00a0 dem\u00a0 Mieter\u00a0 den\u00a0 Mietgegenstand\u00a0 f\u00fcr\u00a0 die\u00a0 vereinbarte\u00a0 Mietzeit\u00a0 zu \u00fcberlassen.<\/p>\n<p>2. Der\u00a0\u00a0 Mieterverpflichtet sich, den Mietgegenstand\u00a0\u00a0 nur\u00a0\u00a0 bestimmungsgem\u00e4\u00df einzusetzen, die einschl\u00e4gigen Unfallverh\u00fctungs-und Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Stra\u00dfenverkehrsvorschriften sorgf\u00e4ltig zu beachten, die Miete vereinbarungsgem\u00e4\u00df zu zahlen, den Mietgegenstand ordnungsgem\u00e4\u00df zu behandeln und bei Ablauf der Mietzeit ges\u00e4ubert und vollgetankt zur\u00fcckzugeben. Sch\u00e4den an dem Mietgegenstand\u00a0 sowie Reinigungs-und Kraftstoffkosten werden den Mieter in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>3. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter den jeweiligen Stand- bzw. Einsatzort sowie die Einsatzart des Mietgegenstandes anzuzeigen.<\/p>\n<p>4. Der Mieter versichert, dass er im Besitz einer g\u00fcltigen Fahrerlaubnis f\u00fcr die Bedienung und das Fahren des Mietgegenstandes ist. Das schlie\u00dft den Staplerschein bei Gabelstaplern sowie das Fahren von Maschinen \u00fcber 20 km\/h auf \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen mit dem entsprechenden F\u00fchrerschein ein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 \u00dcbergabe des Mietgegenstandes, M\u00e4ngel bei \u00dcbergabe des Mietgegenstandes<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsf\u00e4higem und vollgetankten Zustand mit den erforderlichen Unterlagen zu \u00fcbergeben. Etwaige M\u00e4ngel werden im \u00dcbergabeprotokoll festgehalten.<\/p>\n<p>2. Der\u00a0 Mieter ist berechtigt, den Mietgegenstand rechtzeitig vor Mietbeginn zu besichtigen und etwaige M\u00e4ngel zu r\u00fcgen. Die Kosten einer Untersuchung tr\u00e4gt der Mieter.<\/p>\n<p>3. Bei \u00dcbergabe erkennbare M\u00e4ngel, welche den vorgesehenen Einsatz nicht unerheblich beeintr\u00e4chtigen, k\u00f6nnen nicht mehr ger\u00fcgt werden, wenn sie nicht unverz\u00fcglich nach Untersuchung schriftlich dem Vermieter angezeigt worden sind. Sonstige bereits bei \u00dcbergabe vorhandene M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich nach Entdeckung anzuzeigen.<\/p>\n<p>4. Der Vermieter hat rechtzeitig ger\u00fcgte M\u00e4ngel, die bei der \u00dcbergabe vorhanden waren zu beseitigen. Die Kosten der Behebung solcher M\u00e4ngel tr\u00e4gt der Vermieter. Der Vermieter kann die Beseitigung auch durch den Mieter vornehmen lassen, dann tr\u00e4gt derVermieter \u2013nach\u00a0 seiner vorherigen\u00a0 schriftlichen Zustimmung- die erforderlichen Kosten. Der Vermieter ist auch berechtigt, dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die Zahlungspflicht des Mieters verschiebt sich bei wesentlichen Beeintr\u00e4chtigungen des Mietgegenstandes um die notwendige Reparaturzeit.<\/p>\n<p>5. L\u00e4sst der Vermieter eine ihm gestellte angemessene Nachfrist f\u00fcr die Beseitigung eines bei der \u00dcbergabe vorhandenen Mangels durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen, so hat der Mieter ein R\u00fcckgaberecht. Das R\u00fccktrittsrecht des Mieters besteht auch in sonstigen F\u00e4llen des Fehlschlagens der Beseitigung eines bei der \u00dcbergabe vorhandenen Mangels durch den Vermieter.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Haftungsbegrenzung des Vermieters<\/strong><\/p>\n<p>1. Weitergehende Schadensersatzanspr\u00fcche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Sch\u00e4den, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, k\u00f6nnen vom Mieter nur geltend gemacht werden bei -groben Verschulden des Vermieters- der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen voraussehbaren Schadens.<br \/>\nSch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen des Vermieters beruhen<br \/>\nIm \u00dcbrigen ist die Haftung ausgeschlossen.<\/p>\n<p>2. Wenn durch Verschulden des Vermieters der Mietgegenstand vom Mieter infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausf\u00fchrung von vor oder nach Vertragsabschluss liegenden Vorschl\u00e4gen und Beratung sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen \u2013insbesondere Anleitung f\u00fcr Bedienung und Wartung\u00a0 des\u00a0 Mietgegenstandes\u2013 nicht vertragsgem\u00e4\u00df verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche des Mieters die Regelungen von\u00a0 \u00a72 Nr.4 und 5 sowie \u00a73 Nr.1 entsprechend.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Mietpreis und Zahlung, Abtretung zur Sicherheit der Mietschuld, Kaution<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Berechnung der Miete liegt eine Arbeitszeit bis zu 8 Stunden t\u00e4glich zugrunde. Die Abrechung erfolgt auf Basis der 5 -Tage- Woche\u00a0\u00a0\u00a0 (Montag \u2013 Freitag). Wochenendarbeiten, zus\u00e4tzliche Arbeitsstunden erschwerte Eins\u00e4tze sind dem Vermieter anzuzeigen, sie werden zus\u00e4tzlich berechnet.<\/p>\n<p>2. Die gesondert berechnete gesetzliche Mehrwertsteuer ist zus\u00e4tzlich vom Mieter zu zahlen.<\/p>\n<p>3. Der Abschluss der Maschinenversicherung ist erforderlich und wird dem Mieter berechnet. Der Mieter hat dar\u00fcber hinaus daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die Mietmaschine \u00fcber die Betriebshaftpflicht f\u00fcr Sach- und Personensch\u00e4den an Dritten abgedeckt ist.<\/p>\n<p>4. Das Zur\u00fcckbehaltungsrecht und das Aufrechnungsrecht des Mieters bestehen nur bei vom Vermieter unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenanspr\u00fcchen des Mieters, nicht aber bei bestrittenen Gegenanspr\u00fcchen.<\/p>\n<p>5. Ist der Mieter bei der Zahlung eines f\u00e4lligen Betrages l\u00e4nger als 14 Kalendertage nach schriftlicher Mahnung in Verzug, oder ging ein vom Mieter gegebener Wechsel zu Protest, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand nach<\/p>\n<p>Ank\u00fcndigung ohne Anrufung des Gerichts auf Kosten des Mieters, der den Zutritt zu dem Mietgegenstand und den Abtransport zu erm\u00f6glichen hat, abzuholen und dar\u00fcber anderweitig zu verf\u00fcgen. Die dem Vermieter aus dem Vertrag zustehenden<\/p>\n<p>Anspr\u00fcche bleiben bestehen, jedoch werden die Betr\u00e4ge, die der Vermieter innerhalb der vereinbarten Vertragsdauer etwa durch\u00a0 anderweitige Vermietung erzielt hat, nach Abzug der durch die R\u00fcckholung und Neuvermietung entstandenen Kosten abgerechnet.<\/p>\n<p>6. F\u00e4llige Betr\u00e4ge werden in den Kontokorrent hinsichtlich eines f\u00fcr Lieferungen zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Kontokorrent-Eigentumsvorbehalt aufgenommen.<\/p>\n<p>7. Der Mieter tritt in H\u00f6he des vereinbarten Mietpreises, abz\u00fcglich erhaltener Kaution, seine Anspr\u00fcche gegen seinen Auftraggeber, f\u00fcr dessen Auftrag der Mietgegenstand verwendet wird, an den Vermieter ab. Der Vermieter nimmt die Abtretung an.<\/p>\n<p>8. Neukunden sind verpflichtet, eine Kaution in bar zumindest in H\u00f6he des Gesamtmietpreises beim Vermieter zu hinterlegen. Der empfangende Geldbetrag wird dem Mieter quittiert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Stillliegeklausel<\/strong><\/p>\n<p>1. Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsst\u00e4tte, f\u00fcr die das Ger\u00e4t gemietet ist, infolge von Umst\u00e4nden, die weder der Mieter noch der Auftraggeber zu vertreten hat\u00a0 (z.B. Frost, Regen, etc) an mindestens 10 aufeinanderfolgenden Tagen, so gilt ab dem 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.<\/p>\n<p>2. Die auf bestimmte Zeit vereinbarte Mietdauer wird um die Stillliegezeit verl\u00e4ngert.<\/p>\n<p>3. Der Mieter hat f\u00fcr die Stillliegezeit \u2013wenn nichts anderes vereinbart\u2013 den handels\u00fcblichen Prozentsatz von 75 % der Mietraten zu zahlen.<\/p>\n<p>4. Der Mieter hat sowohl von der Einstellung der Arbeiten als auch von ihrer Wiederaufnahme dem Vermieter unverz\u00fcglich schriftlich Meldung zu machen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Unterhaltspflicht des Mieters<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Mieter ist verpflichtet<br \/>\na)den Mietgegenstand vor \u00dcberbeanspruchung in jeder Weise zu sch\u00fctzen.<br \/>\nb)Die\u00a0 sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuf\u00fchren.<br \/>\nc)Notwendige Inspektions- und\u00a0 Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzuk\u00fcndigen und unverz\u00fcglich durch den Vermieter ausf\u00fchren zu lassen. Die Kosten tr\u00e4gt der Vermieter, wenn der Mieter und seine Hilfspersonen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet haben.<\/p>\n<p>2. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen.Der Mieter ist verpflichtet, dem<\/p>\n<p>Vermieter die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung tr\u00e4gt der Vermieter.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Beendigung der Mietzeit und R\u00fccklieferung des Mietgegenstandes<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte R\u00fccklieferung des Mietgegenst andes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (schriftliche Freimeldung).<\/p>\n<p>2. Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsm\u00e4\u00dfigen Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, fr\u00fchestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.<\/p>\n<p>3. Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsf\u00e4higem, vollgetanktem und gereinigtem Zustand zur\u00fcckzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten.<\/p>\n<p>4. Die R\u00fccklieferung hat w\u00e4hrend der normalen Gesch\u00e4ftszeit des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Verletzung der Unterhaltspflicht<\/strong><\/p>\n<p>1. Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zur\u00fcckgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so er verpflichtet, daraus resultierende Instandsetzungsarbeiten zahlen.<\/p>\n<p>2. Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden M\u00e4ngel und Besch\u00e4digungen ist\u00a0 dem\u00a0 Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachpr\u00fcfung zu geben. Die Kosten zur Behebung der<br \/>\nM\u00e4ngel erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind seitens des Vermieters dem Mieter in gesch\u00e4tzter H\u00f6he m\u00f6glichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugeben.<\/p>\n<p>3. Die ordnungsgem\u00e4\u00dfe R\u00fccklieferung des Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare M\u00e4ngel bei rechtzeitiger R\u00fccklieferung nicht unverz\u00fcglich und anderenfalls sowie bei sonstigen M\u00e4ngeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Weitere Pflichten des Mieters<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand weder \u00fcberlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einr\u00e4umen.<\/p>\n<p>2. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pf\u00e4ndung oder dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverz\u00fcglich durch Einschreiben Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon durch Einschreiben zu benachrichtigen.<\/p>\n<p>3. Der Mieter hat geeignete Ma\u00dfnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl und Vandalismus des Mietgegenstandes zu treffen.<\/p>\n<p>4. Der Mieter hat bei allen Unf\u00e4llen den Vermieter zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunf\u00e4llen, Vandalismus und Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen.<\/p>\n<p>5. Verst\u00f6\u00dft der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bedingungen zu 1 bis 4, so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 K\u00fcndigung<\/strong><\/p>\n<p>1.<br \/>\na) Der \u00fcbereinebestimmte Zeit abgeschlossene Mietvertrag ist unk\u00fcndbar.<\/p>\n<p>1.<br \/>\nb) Das gleiche gilt f\u00fcr die Mindestmietzeit im Rahmen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrages. Nach Ablauf der Mindestmietzeit hat der Mieter das Recht, den auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag mit einer Frist von einem Tag zu k\u00fcndigen.<\/p>\n<p>2. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag nach Ank\u00fcndigung ohne Einhaltung einer Frist zu beendigen<br \/>\na) Im Falle von \u00a7 4 Nr. 5.<br \/>\nb) Wenn\u00a0 nach\u00a0 Vertragsschluss\u00a0 dem\u00a0 Vermieter\u00a0 erkennbar\u00a0 wird,\u00a0 dass\u00a0 der\u00a0 Anspruch\u00a0 auf Mietzahlung durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des Mieters gef\u00e4hrdet wird.<br \/>\nc)Wenn\u00a0 der Mieter ohne Einwilligung\u00a0 des Vermieters den Mietgegenstand oder einen Teil\u00a0 desselben nicht bestimmungsgem\u00e4\u00df verwendet oder an einen anderen Ort verbringt.<br \/>\nd) In F\u00e4llen von Verst\u00f6\u00dfen gegen \u00a7 6 Nr. 1.<\/p>\n<p>3.Macht der Vermieter von dem ihm nach Nr. 2 zustehendem K\u00fcndigungsrecht Gebrauch, findet \u00a74 Nr.5 in Verbindung mit \u00a77 und 8 entsprechende Anwendung.<\/p>\n<p>4.Der Mieter kann den Mietvertrag nach Ank\u00fcndigung ohne Einhaltung einer Frist k\u00fcndigen, wenn die Benutzung des Mietgegenstandes aus vom Vermieter zu vertretenden Gr\u00fcnden l\u00e4ngerfristig nicht m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Verlust des Mietgegenstandes, Maschinenversicherung<\/strong><\/p>\n<p>1. Ist es dem Mieter schuldhaft oder aus technisch zwingenden Gr\u00fcnden unm\u00f6glich, die ihm nach \u00a77 Nr.3 obliegende Verpflichtung zur R\u00fcckgabe des Mietgegenstandes einzuhalten, ist er zum\u00a0 Schadenersatz verpflichtet.<\/p>\n<p>2. F\u00fcr Diebstahl, Brand, Vandalismus und Maschinenbruch stellt der Vermieter dem\u00a0 Mieter obligatorisch eine Maschinenversicherung zur Verf\u00fcgung. Die Maschinenversicherung deckt nur den Einsatz der Maschine auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ab.<\/p>\n<p>3. Der Mieter hat im Schadensfall eine Selbstbeteiligung von 750 \u20ac bei Lagertechnikger\u00e4ten, 1.500\u20ac bei Gabelstaplern und 2.500\u20ac bei Teleskopladern zu entrichten.<\/p>\n<p>4. Dar\u00fcber hinaus gilt \u00a79 Nr. 3 und 4.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Sonstige Bedingungen<\/strong><\/p>\n<p>1. Abweichende Vereinbarungen oder Erg\u00e4nzungen des Vertrages sollen schriftlich erfolgen.<\/p>\n<p>2. Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so werden davon die \u00fcbrigen Bestimmungen des Vertrages nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p>3. Erf\u00fcllungsort\u00a0 und\u00a0 ausschlie\u00dflicher\u00a0 Gerichtsstand \u2013auch f\u00fcr Klagen im Urkunden und Wechselprozess\u2013 ist der Hauptsitz des Vermieters bzw. Sitz der Zweigniederlassung, die den Vertrag abgeschlossen hat.[\/vc_column_text][vc_column_text]<\/p>\n<hr \/>\n<h3><strong>Online-Plattform zur au\u00dfergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten<\/strong><\/h3>\n<p>Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weisen wir darauf hin, dass die Europ\u00e4ische Union eine Online-Plattform zur au\u00dfergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten (\u201eOSPlattform\u201c) eingerichtet hat:\u00a0<a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr\/\">http:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr\/<\/a><br \/>\nWir nehmen jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]1) Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen 2) Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Vermietung von Flurf\u00f6rderzeugen[\/vc_column_text][vc_separator][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text] Bedingungen f\u00fcr die Ausf\u00fchrung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anh\u00e4ngern, Aggregaten und deren Teilen und f\u00fcr Kostenvoranschl\u00e4ge Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. 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